„Ich bin schwanger!“ Mit diesem Satz bekommt das Leben künftiger Eltern schlagartig neue Perspektiven: für die eigene Zukunft und die des Kindes. Wie wird der Nachwuchs aussehen? Welche Talente und Interessen wird das Kind haben? Das sind die freudigen Überlegungen, die Mütter und Väter anstellen, doch es sollten nicht die einzigen sein. So ernüchternd es sein mag: „Sich Gedanken über die richtigen Versicherungen zu machen, ist schon während der Schwangerschaft sinnvoll“, erklärt Vorsorge-Spezialistin Kerstin Lücker.
Niemand denkt gerne über Krankheiten oder Unglücksfälle nach. Für Kerstin Lücker jedoch gehört das zum Beruf. Seit 14 Jahren leitet sie die Generalagentur der Württembergischen Versicherung in Traar und hat dabei nicht nur aus den Lebensläufen ihrer Kunden, sondern auch aus ihrer eigenen Vita Erfahrungen mitnehmen können. Ihr erstes Kind kam mit einem Immunmangel und einem orthopädischen Befund zur Welt. „Mit so etwas rechnet niemand. Glücklicherweise hat meine Versicherung die Therapiekosten vollständig abgedeckt. Und genau darum ist eine gute Versicherung so wichtig“, räumt Lücker ein.
Der erste Schritt werdender Eltern sollte sein, sich einen Überblick über das Angebot ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu verschaffen: Bezahlt sie etwa die Impfungen für das Kind oder gewährt sie sogar einen Bonus dafür, dass Kindervorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden? Gegebenenfalls kann ein Wechsel der Krankenkasse finanzielle Vorteile sichern und persönliche Ansprüche berücksichtigen. Nicht jede Kasse zahlt beispielsweise die Kosten für alternative Heilmethoden. Im Zweifel schließt eine entsprechende Zusatzversicherung diese Lücke. Eltern sollten am besten schon vor der Geburt des Kindes auch die eigene Versicherungslage gründlich prüfen, unterstreicht die Vorsorge-Spezialistin und betont: „Was nützt die beste Kinderversicherung, wenn ein Versorger durch Krankheit oder Tod ausfällt?“ Damit im schlimmsten Fall nicht noch finanzielle Nöte das Unglück verschärfen, sollten Väter und Mütter möglichst sowohl eine Berufsunfähigkeits- als auch eine Lebensversicherung abschließen.
Nach der Geburt des Kindes sollte es zunächst bei der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern angemeldet werden. „Dabei sollte unbedingt die Deliktunfähigkeit eingeschlossen sein“, rät Lücker aus Erfahrung und erklärt, dass damit die Versicherung für Schäden aufkommt, die Kinder unter acht Jahren verursachen, ob unter Aufsicht der Eltern oder nicht. So könne unnötiger Ärger vermieden werden, weiß die 43-jährige Mutter und lacht: „Die Kleinen können ja so einiges anstellen!“ Ernster wird sie bei der nächsten Empfehlung, die sich mit dem traurigsten Szenario befasst, das eintreten kann: „Für den Fall, dass sich im Verlauf der Kindheit eine Schwerbehinderung abzeichnen sollte, sichert eine Kinderinvaliditätsversicherung eine monatliche Rente für die Betroffenen. Im Gegensatz zur reinen Unfallversicherung sind dabei auch Folgeschäden durch Krankheiten versichert, wie Epilepsie oder impfbare Kinderkrankheiten, die immer häufiger auftreten.“
Bei aller Sorge um mögliche Unglücksfälle ihres Nachwuchses, die Eltern natürlicherweise umtreibt, rät die Vorsorge-Spezialistin: „Man kann sich nicht gegen alles versichern. Aber eine gute Beratung berücksichtigt individuelle Wünsche und achtet darauf, dass die Kosten im Rahmen bleiben.“ Außerdem müssten Eltern die Bürde ja nicht alleine tragen. Großeltern zum Beispiel könnten der jungen Familie bei der nächsten Gelegenheit eine gewünschte Versicherung schenken. Schließlich bekommt auch das Leben von Oma und Opa durch das Enkelkind neue Perspektiven für die Zukunft.
Kerstin Lücker, Generalagentur Württembergische Versicherung, Buscher Holzweg 30, 47802 Krefeld, Telefon: 02151-3601890