Durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeder von uns plötzlich die Fähigkeit verlieren, seinen Willen zu bekunden. In einer so belastenden Lebensphase brauchen die nächsten Angehörigen Klarheit darüber, wie sich der Betroffene seine selbstbestimmte Behandlung vorstellt: in Form einer Patientenverfügung.
Denn nur mit einer eindeutigen Patientenverfügung, einem schriftlichen Dokument also, in dem man festlegt, ob man im Ernstfall mit sämtlichen medizinischen Mitteln am Leben erhalten werden will oder nicht, können die Bevollmächtigten die Wertevorstellungen des Betroffenen durchsetzen. Am besten verfasst man diese immer in Verbindung mit einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Im Internet findet man zahlreiche kostenfreie Formulare für Patientenverfügungen, von denen Experten allerdings abraten. „Diese herkömmlichen Dokumente lassen keinen Spielraum für individuelle Wertevorstellungen und differenzierte Verfügungen zu. Genau dies ist aber wichtig, damit in der Praxis keine Zweifel bei der Auslegung und Anwendung des Patientenwillens entstehen , unterstreicht etwa Dr. Arnd May, Geschäftsführer des Zentrums für Angewandte Ethik in Erfurt.
Als eine der ersten Krankenkassen Deutschlands unterstützt die BKK·VBU ein Angebot der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge mbH: Unter www.meinepatientenverfügung.de steht den Kunden ein Online-Portal zur Verfügung, mit dessen Hilfe medizinisch, juristisch und ethisch fundierte Vorsorgedokumente erstellt werden können. Optional können die Dokumente dort sicher archiviert und im Notfall mit einer Notfallkarte und einem persönlichen Notfallcode rund um die Uhr abgerufen werden. Kunden der BKK·VBU können dieses innovative Online-Serviceangebot zu einem günstigen Vorzugspreis in Anspruch nehmen. Am 19. Oktober bietet die BKK·VBU in ihrem Krefelder ServiceCenter am Ostwall von 17 bis 19 Uhr zudem einen kostenfreien Themenabend „Vorsorge - selbstbestimmt“ an; Expertin Claudia van Lienden klärt über die aktuelle Gesetzeslage im Betreuungsrecht auf, erläutert die Gestaltungsmöglichkeiten für Patientenverfügungen und steht für Fragen zur Verfügung. Plätze sind begrenzt, Anmeldungen bis 17 . Oktober unter Tel.: 9 97 90 20.
Weitere Informationen bei der BKK·VBU, Ostwall 155c, 47798 Krefeld, https://www.meine-krankenkasse.de