Die Gesundheit ist das höchste Gut in unserem Leben, nicht umsonst ist sie zentrales Thema unseres moveo Magazins - der Erhalt der Gesundheit kann aber manchmal teuer werden. Die gute Nachricht: Krankheitskosten kann man sich vom Finanzamt zurückholen. Die Krefelder Steuerberaterin Sabine Engler erklärt, wie.
Frau Engler, wann sind Krankheitskosten von der Steuer absetzbar? Sabine Engler:„Krankheitskosten sind dann steuerlich absetzbar, wenn man sie zwangsläufig hat, zum Beispiel durch eine Brille, die man vom Arzt verschrieben bekommen hat, die man also zwangsläufig tragen muss – die man aber selbst bezahlen muss. Die Kosten für diese verschriebene Brille gelten dann als außergewöhnliche Belastung von der man sich in der Regel durch steuerliche Absetzbarkeit entlasten lassen kann.“
Welche typischen Krankheitskosten gibt es noch? „Typisch sind zum Beispiel Kosten für Zahnersatz, Hörgeräte, Zuzahlungen zu Rezepten, Fahrtkosten zum Arzt. Grundsätzlich gilt: für alle Kosten braucht es einen Nachweis, in der Regel ein ärztliches Attest! Ich empfehle, Nachweise für Krankheitskosten gezielt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu sammeln, zum Beispiel innerhalb eines einzelnen Jahres. Sammeln Sie Nachweise, nur so lässt sich herausfinden, ob die eigene zumutbare Belastung deutlich überschritten wird oder nicht.“
Was ist die eigene zumutbare Belastung? „Das ist der Eigentanteil an Krankheitskosten, den Sie in jedem Fall selbst zahlen müssen.“
Wie hoch ist dieser Eigenanteil? „Das hängt ab vom Jahreseinkommen und vom Familienstand. Nehmen wir ein Paar, verheiratet, zwei Kinder, mit einem Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte von 60.000 Euro. Dieses Paar muss sich mit vier Prozent seines Einkommens an Krankheitskosten beteiligen. Fallen zum Beispiel Kosten in Höhe von 6.000 Euro an, muss das Paar 2.400 Euro selbst zahlen. Danach kann es versuchen, den Rest beim Finanzamt steuerlich geltend zu machen. Achtung, das ist wichtig zu wissen: Das Bundesverfassungsgericht prüft zurzeit, ob die Kürzung von Krankheitskosten durch die zumutbare Belastung generell berechtigt ist. Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Kürzung nicht berechtigt ist, werden Krankheitskosten künftig voll berücksichtigt – dann ist die Regelung mit dem Eigenanteil hinfällig!“
Kann man Krankheitskosten auch vollständig von der Steuer absetzen? „Nur, wenn die Kosten infolge einer Berufskrankheit entstehen. Dann gelten sie als ,Betriebsausgaben' beziehungsweise ,Werbungskosten'. Beispiel: Ein Chemielaborant erkankt, weil er am Arbeitsplatz giftige Dämpfe eingeatmet hat. Dann kann er die Kosten für die Behandlung beim Arzt steuerlich voll absetzen. Dies aber auch wieder nur mit einem Attest!“
Sabine Engler, Steuerberaterin, Flünnertzdyk 230, 47802 Krefeld, Tel.: 02151 / 56 10 71
_Interview